Allgemeine Geschäftsbedingungen der Top Job Zeitarbeit GmbH
1. Behördliche Genehmigung
Top Job Zeitarbeit GmbH besitzt die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, ausgestellt durch die Regionaldirektion Düsseldorf der Bundesagentur für Arbeit.
2. Rechtsstellung der Top Job Zeitarbeit-Mitarbeiter
Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen Top Job Zeitarbeit Mitarbeiter und Auftraggeber begründet. Während des Einsatzes unterliegen Top Job Zeitarbeit-Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Auftraggebers und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren. Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit können nur zwischen Top Job Zeitarbeit und dem Auftraggebern vereinbart werden.
3. Auswahl der Top Job Zeitarbeit -Mitarbeiter
Top Job Zeitarbeit stellt dem Auftraggeber sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Top Job Zeitarbeit-Mitarbeiter zur Verfügung. Bei berechtigten Beanstandungen, die der Auftraggeber innerhalb der ersten sechs Stunden nach Arbeitsaufnahme der Top Job Zeitarbeit-Mitarbeiter meldet, werden bis zu sechs Arbeitsstunden nicht berechnet
4. Einsatz der Top Job Zeitarbeit-Mitarbeiter
Der Auftraggeber setzt Top Job Zeitarbeit-Mitarbeiter ausschließlich an den Ort(en) und für die Tätigkeiten ein, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Er lässt die Top Job Zeitarbeit-Mitarbeiter nur die entsprechenden Arbeitsmittel beziehungsweise Maschinen verwenden oder bedienen. Außerdem setzt der Auftraggeber Top Job Zeitarbeit-Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso ein und stellt Top Job Zeitarbeit insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei. Der Auftraggeber zahlt Top Job Zeitarbeit-Mitarbeitern keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse.
5. Allgemeine Pflichten von Top Job Zeitarbeit
Top Job Zeitarbeit verpflichtet sich, allen Arbeitgeberpflichten nachzukommen, das heißt insbesondere, sämtliche arbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sowie die entsprechenden Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten.
6. Allgemeine Pflichten des Auftraggebern
Der Auftraggeber hält beim Einsatz von Top Job Zeitarbeit-Mitarbeitern die für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts (insbesondere Arbeitszeit und Arbeitssicherheit) ein. Für eine etwaig notwendige behördliche Zulassung von Mehr- und Sonntagsarbeit wird der Kunde Sorge tragen. Der Auftraggeber ermittelt und dokumentiert die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie eventuell daraus resultierende Arbeitsschutzmaßnahmen. Der Auftraggeber macht die Top Job Zeitarbeit-Mitarbeiter vor Beginn der Arbeit mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des jeweiligen Arbeitsplatzes vertraut und stellt die erforderliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung. Der Auftraggeber gestattet Top Job Zeitarbeit nach vorheriger Absprache den Zutritt zum Tätigkeitsort der Top Job Zeitarbeit-Mitarbeiter, um sich von der Einhaltung der arbeitssicherheitstechnischen Maßnahmen zu überzeugen.
Bei einem Arbeitsunfall von Top Job Zeitarbeit-Mitarbeitern ist Top Job Zeitarbeit unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung nach § 193 SGB VII vorgenommen werden kann.
7. Mitarbeitervergütung und Sozialleistungen
Für Top Job Zeitarbeit Mitarbeiter finden unter arbeitsvertraglicher Einzelbezugnahme auf Tarifverträge zwischen dem GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.) und seinen Mitgliederverbund, und dem DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) geschlossenen Branchentarifverträge sowie diverse Betriebs-vereinbarungen Anwendung. Darin sind die Einkommensstrukturen und Sozialleistungen der Top Job Zeitarbeit Mitarbeiter abgesichert.
8. Tarife und Sonderkündigungsrecht
Zur Umsetzung eines für eine bestimmte Branche geltenden tariflichen Branchenzuschlages für Zeitarbeitnehmer wird der Kunde Top Job Zeitarbeit mitteilen, welcher Branche der Einsatzbetrieb zugehört und ob bzw. welche Tarifverträge oder zeitarbeitnehmerbegünstigenden betrieblichen Vereinbarungen im Einsatzbetrieb anwendbar sind. Der Kunde hat Top Job Zeitarbeit das regelmäßig gezahlte Stundenentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb nachzuweisen. Der Kunde steht für die Richtigkeit der gemachten Angaben ein. Sofern sich Änderungen in der Branchenzugehörigkeit, den anwendbaren Tarifverträgen oder den zeitarbeitnehmerbegünstigenden betrieblichen Vereinbarungen ergeben, wird der Kunde Top Job Zeitarbeit hierüber informieren.
Sofern für eine bestimmte Branche die Zahlung eines Branchenzuschlages für Zeitarbeitnehmer nicht vorgesehen ist oder nachträglich entfällt oder wegen anderer Gründe nicht anfällt, erhöht sich der Netto-Kundentarif nach Ablauf von 9 Monaten ununterbrochener Überlassung des einzelnen Top Job Zeitarbeit Mitarbeiters um 1,5 % bzw. nach Ablauf von 12 Monaten ununterbrochener Überlassung des einzelnen Top Job Zeitarbeit Mitarbeiters um insgesamt 3 %. Maßgebend für die Berechnung der einzelnen Frist ist der Überlassungsbeginn im Kundenbetrieb und nicht der Zeitpunkt, in dem o. g. Branchenzuschlag entfällt.
Wird der Einsatz für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten unterbrochen, so wird der Zuschlag nach der Unterbrechung unter Anrechnung der vorangegangenen Überlassungszeiten fällig. Ungeachtet dieser Zuschlagsregelung ist Top Job Zeitarbeit berechtigt, die Kundentarife nach billigem Ermessen zu erhöhen. Dies gilt, wenn sich die von Top Job Zeitarbeit an die überlassenen oder zu überlassenden Top Job Zeitarbeit Mitarbeiter zu zahlende Vergütung nach Abschluss des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages aufgrund gesetzlicher (auch Lohnuntergrenzen) oder tariflicher Bestimmungen oder sonstigen Verpflichtungen erhöht oder Top Job Zeitarbeit erst nach Vertragsschluss hiervon Kenntnis erlangt. Notwendige Tariferhöhungen wird Top Job Zeitarbeit dem Kunden anzeigen.
Die Erhöhung wird 2 Wochen nach Zugang der Anzeige beim Kunden wirksam. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag binnen 2 Wochen nach Zugang der Anzeige zum Termin der Tariferhöhung zu kündigen. Top Job Zeitarbeit steht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu, wenn die angepassten Tarife nicht gezahlt werden.
9. Vorbeschäftigung des Mitarbeiters
Der Kunde wird Top Job Zeitarbeit unverzüglich mitteilen, wenn ein Top Job Zeitarbeit Mitarbeiter in den letzten 6 Monaten vor Überlassung beim Kunden oder bei einem Arbeitgeber, der mit dem Kunden einen Konzern i. S. d. § 18 AktG bildet, gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 S. 4 AÜG beschäftigt war. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der sich ergebenden Mehrkosten im Hinblick auf den betroffenen Top Job Zeitarbeit Mitarbeiter.
10. Übernahme von Personal
Bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kunden und einem an ihn überlassenen Top Job Mitarbeiter aus der Überlassung wird eine Vermittlungsvergütung fällig. Dies gilt auch, wenn die Begründung des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach Beendigung der Überlassung erfolgt, es sei denn, die Begründung des Arbeitsverhältnisses beruht nicht auf der Überlassung des Top Job Zeitarbeit Mitarbeiters. Top Job Zeitarbeit ist des Weiteren berechtigt eine Vermittlungsprovision zu berechnen, sollte der Top Job Zeitarbeit Mitarbeiter innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Arbeitseinsatzes durch einen anderen Personaldienstleister beim Kundenunternehmen beschäftigt werden (Abwerbeverbot).
Die Vermittlungsvergütung bemisst sich anhand des Bruttomonatsgehalts, das der eingestellte Top Job Zeitarbeit Mitarbeiter beim Kunden erhält und beträgt bei Übernahme ab dem ersten Tag der Überlassung bis zum Ablauf des 3. Monats der Überlassung 2 Bruttomonatsgehälter, vom 4. bis Ablauf des 6. Monats 1,5 Bruttomonatsgehälter, vom 7. bis Ablauf des 9. Monats 1 Bruttomonatsgehalt und vom 10. bis Ablauf des 12. Monats 0,5 Bruttomonatsgehalt. Nach Ablauf des 12. Monats der Überlassung ist die Übernahme kostenfrei.
Bei Einstellung eines dem Kunden vorgestellten Bewerbers ohne vorherige Überlassung innerhalb eines Zeitraums von 9 Monaten wird eine Vermittlungsvergütung i. H. v. 25 % des zukünftigen Bruttojahresgehaltes beim Kunden fällig, es sei denn, die Einstellung beruht nicht auf der Vorstellung des Bewerbers. Das der Berechnung zugrundeliegende Bruttojahreseinkommen versteht sich unter Einschluss aller Monatsgehälter, Weihnachtsgratifikation, Urlaubsgeld und variabler Gehaltsbestandteile.
Der Honoraranspruch entsteht, wenn zwischen dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und dem von Top Job Zeitarbeit vorgeschlagenen Bewerber ein Arbeitsvertrag oder eine sonstige ein Beschäftigungsverhältnis begründende Vereinbarung abgeschlossen worden ist.
Abweichende Vereinbarungen, insbesondere zur Höhe der Vermittlungsvergütung, sind möglich und gelten vorrangig. Der Kunde ist verpflichtet, Top Job Zeitarbeit Auskunft über das mit dem Top Job Zeitarbeit Mitarbeiter oder dem vorgestellten Bewerber vereinbarte Bruttomonatsgehalt bzw. Bruttojahresgehalt mit Begründung des Arbeitsverhältnisses zu erteilen. Gibt der Kunde 2 Wochen nach Aufforderung durch Top Job Zeitarbeit keine Auskunft über die Höhe des Bruttomonats-/Bruttojahresgehalts, ist der Kunde verpflichtet, eine Vermittlungsvergütung in Höhe von zwei Kundenmonatsumsätzen zu zahlen. Dies bemisst sich nach dem für den Top Job Zeitarbeit Mitarbeiter vereinbarten Stundentarif und der von ihm während der Überlassung geleisteten Arbeitszeit oder dem für die Überlassung des Bewerbers vorgesehenen Stundentarif und der für ihn vorgesehenen Arbeitszeit.
11. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien
verpflichten sich, alle ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für alle ihnen während der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen, der Natur der Sache nach vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen sowie schriftlich als vertraulich gekennzeichneten Geschäftsangelegenheiten. Die Geheimhaltungspflicht besteht nach Ende der Vertragsbeziehung für drei Jahre fort.
12. Abrechnung
Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Basis der dokumentierten Arbeitsstunden. Maßgebend für die Berechnung ist der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Stundentarif zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug.
Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Top Job Zeitarbeit. Top Job Zeitarbeit ist berechtigt, die durch Zahlungsverzug entstandenen Mahnkosten pauschal mit 25,00 EUR zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass Top Job Zeitarbeit im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die regelmäßige Arbeitszeit der Top Job Zeitarbeit-Mitarbeiter bei Auftraggebern entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sowie Schicht,- Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden etc. werden mit Zuschlägen berechnet, deren Höhe gesondert vereinbart werden.
13. Ausfall von Top Job Zeitarbeit-Mitarbeitern/Höhere Gewalt
Treten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Krankheiten, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens Top Job Zeitarbeit erschwert oder gefährdet wird, behält sich Top Job Zeitarbeit vor, Absagen oder Änderungen vorzunehmen. In diesen Fällen liegt die Gefahrtragung beim Auftraggeber. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
14. Haftung
Top Job Zeitarbeit haftet neben der Erfüllung der Vertragspflichten bezüglich der überlassenen Mitarbeiter nur für die ordnungsgemäße Auswahl im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Auf Wunsch von Top Job Zeitarbeit gewährt der Auftraggeber Einsicht in den Deckungsumfang seiner bei der Erfüllung dieses Vertrages einschlägigen Versicherungen (z.B. Gebäudefeuer-, technische Versicherungen).
Sonderleistungen wie z.B. anzeigengestützte Personalsuche in Printmedien oder Eignungstests sind zwischen Top Job Zeitarbeit und dem Auftraggeber gesondert schriftlich zu vereinbaren. Reisekosten, die Top Job Zeitarbeit im Rahmen eines Auftrags auf Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber und Top Job Zeitarbeit erklären, über Daten und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Bewerber im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsauftrages fort. Der Auftraggeber hat die von Top Job Zeitarbeit zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Verlangen herauszugeben bzw. gegen Nachweis zu vernichten. Dies gilt nicht für zur Verfügung gestellte Unterlagen eines Bewerbers, mit dem der Auftraggeber einen Vertrag geschlossen hat. Die von Top Job Zeitarbeit zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Bewerbers bzw. von Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte kann Top Job Zeitarbeit daher nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass ein vorgeschlagener Bewerber nicht anderweitig vermittelt wird.
15. Anpassungsklausel
Top Job Zeitarbeit behält sich bei Veränderungen der gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die geänderte Lage anzupassen. Top Job Zeitarbeit behält sich eine Erhöhung der Stundentarife vor, wenn nach Vertragsabschluss tariflich bedingte Entgelterhöhungen eintreten, wenn Top Job Zeitarbeit-Mitarbeiter gegen andere mit höherer Qualifikation ausgetauscht werden oder wenn Umstände, die Top Job Zeitarbeit nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen.
16. Sonstiges
Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Top Job Zeitarbeit. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.
17. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der Niederlassung von Top Job Zeitarbeit. Als Gerichtsstand wird Düsseldorf vereinbart.
Stand: 01.03.2017